ONLINE LAGER ANMELDUNG
Informationen
Kinderanmeldung erfolgen mittels nebenstehendem Formular.
Die Stiftung behält sich ausdrücklich vor, Ferienkolonien abzusagen, falls nicht
genügend Anmeldungen vorliegen oder eine qualitative Leitung nicht gewährleistet
werden kann.
Melden Sie Ihr Kind nach erfolgter Teilnahme-Bestätigung wieder ab, sind
20 %, erfolgt die Abmeldung weniger als 20 Tage vor Lagerbeginn 30 % des
ordentlichen Lagerbeitrages dennoch geschuldet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben
von der Kolonie oder frühzeitiger Beendigung der Kolonie, erfolgt keine
Rückerstattung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Kinder, die den Lagerbetrieb
erheblich stören, durch die Eltern abholen zu lassen, auch hier erfolgt
keine Rückerstattung des Koloniebeitrages.
Familien denen eine Krankenkasse-Prämienverbilligung zusteht, können wir den Lagerbeitrag bis auf die Hälfte ermässigen. Verlangen Sie beim Sekretariat das entsprechende Formular. .
Weitere Auskünfte erhalten Sie über unser Sekretariat:
(Mo - Fr 09.00 - 12.00 h)
Tel. 061 261 46 47
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Basler Stiftung für Ferienkolonien - Birsigstrasse 34 - 4054 Basel
* Diese Felder werden mindestens benötigt um Ihre Angaben verarbeiten zu können.
Voraussetzung für eine Reduktion mit dem Familienpass plus:
1. Es muss zwingend bei jeder Anmeldung eine Kopie des aktuellen Familienpass plus angehängt sein.
2. Der Familienpass plus muss im Zeitraum des Lagers gültig sein (!ohne Aufforderung muss bei Erneuerung vor dem Lager eine Kopie an die Stiftung gesendet werden!).
3. Das angemeldete Kind muss auf dem Familienpass plus aufgeführt sein.
4. Die Basler Stiftung für Ferienkolonien behält sich das Recht vor, sollte der Familienpass plus im Zeitraum des Lagers nicht mehr gültig sein, eine Nachzahlung für den Restbetrag zum ordentlichen Lagerbeitrag in Rechnung zu stellen.
4. Die Basler Stiftung für Ferienkolonien behält sich das Recht vor, sollte der Familienpass plus im Zeitraum des Lagers nicht mehr gültig sein, eine Nachzahlung für den Restbetrag zum ordentlichen Lagerbeitrag in Rechnung zu stellen.